Umowa użyczenia zawarta w Kargowej w dniu 15 czerwca 2015 pomiędzy “Fundacją Elke i Stefan Petriuk im. Wilhelma Blanke” a Gminnym Centrum Kultury w Kargowej


29 grudnia 2021 | Fundacja im. W. Blanke - aktualności

Umowa użyczenia zawarta w Kargowej w dniu 15 czerwca 2015 pomiędzy “Fundacją Elke i Stefan Petriuk im. Wilhelma Blanke” a Gminnym Centrum Kultury w Kargowej.

Vertrag über die Nutzung beschlossen in Kargowa am 15. Juni 2015 zwischen der “Wilhelm Blanke Stiftung von Elke und Stefan Petriuk” und dem Gemeinde Kulturzentrum in Kargowa.

 

Vertrag über die Nutzung

 

beschlossen in Kargowa / Polen am 15. Juni 2015

zwischen

der „Wilhelm Blanke Stiftung von Elke und Stefan Petriuk

(Originalname in Polnisch: „Fundacja Elke i Stefan Petriuk im. malarza Wilhelma Blanke“),

repräsentiert durch den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung – Stefan Petriuk

dem stellvertretenden Vorsitzenden Stiftung – Elke Petriuk

und dem Geschäftsführer der Stiftung Izabela Monika Wawrzyniak-Kurowska

mit Sitz: Urząd Miejski, Rynek 33, 66-120 Kargowa/Polen

 

im weiteren Teil des Vertrages Verleiher genannt.

 

und dem

 

Gemeinde Kulturzentrum in Kargowa

Direktor Waldemar Ligma

Browarna Strasse 6, 66-120 Kargowa / Polen

 

im weiteren Teil des Vertrags Empfänger der Nutzung genannt.

 

 § 1.1. Gegenstand des Vertrags ist die kostenlose Verleihung durch die Stiftung der Werke des

           Malers Wilhelm Blanke, weiter genannt  Exponate, die im Anhang konkretisiert sind,

           als Teil des oben genannten Vertrages.

       2. Es wird festgelegt, dass die Stadt Kargowa der Ort der Verleihung ist.

       3. Der Empfänger der Nutzung verpflichtet sich die Exponate, die Gegenstand   

           dieses  Vertrages sind, ausschließlich für Ausstellungszwecke zu nutzen.

       4. Die Verleihung beginnt ab dem 15. Juni 2015 und gilt für eine unbeschränkte Zeit.

       5. Bei begründeten Gründen kann der Verleiher die Rückgabe der Exponate fordern.

           Die Rückgabe der Exponate sollte mit dem Empfänger der Nutzung

           mindestens einer Woche vorher ankündigt und schriftlich bestätigt werden.

 

 § 2.1. Alle Vorhaben (Ausstellungen, Vernissagen usw.) müssen gemeinsam

            mindestens mit einem Vorstandsmitglied der Stiftung abgesprochen werden.

       2. Ein Teil oder alle Gemälde können dauernd ausgehängt werden im

           Rathaus in Kargowa und im Gemeinde Kulturzentrum in Kargowa.

 

 § 3.    Jeweils im Januar jeden Jahres muss eine Bestandsaufnahme der

           Gemälde durchgeführt werden. Diese muss schriftlich dokumentiert

           und dem Vorstand der Stiftung überreicht werden.

           In dem Schreiben muss jeweils der Name des Bildes, das Gebäude, Raum

           und das Zimmer sowie der Zustand (Erhaltung) des Bildes enthalten sein.

           Das Dokument muss vom jeweiligen Direktor des Gemeinde

           Kulturzentrums unterschrieben werden. 

 

 § 4.1. Der Empfänger der Nutzung kann die geliehenen Exponate, mit dem Ziel  

           mit diesen für Ausstellungen, Vernissagen usw. zu werben, publizieren,        

           filmen und  fotografieren.

       2. Der Empfänger der Nutzung der Nutzung verpflichtet sich bei allen ausgestellten

           Gemälden im Rathaus und im Gemeinde Kulturzentrum  ein Titelschild

           anzubringen, auf dem der Titel des Gemäldes sowie der volle Namen der

           Stiftung „Fundacja Elke i Stefan Petriuk im. malarza Wilhelma Blanke“ enthalten

           sein müssen.

       3. Der Empfänger der Nutzung verpflichtet sich in allen Publikationen,

           Beschreibungen und Hinweisen, in denen Exponate dieses Vertrages

           dargestellt werden, auf den Besitzer mit folgendem Wortlaut

           hinzuweisen „Fundacja Elke i Stefan Petriuk im. malarza Wilhelma Blanke“.

 

 § 5.1. Der Empfänger der Nutzung trägt die Kosten für die Aufbewahrung der Exponate.

       2. Der Empfänger der Nutzung trägt keine zusätzlichen Kosten für die

           Versicherung der Exponate außer den allgemeinen Versicherungskosten

           für die Gebäudeversicherung, in dem die Exponate sich befinden.

       3. Die Konservierung der geliehenen Exponate zählt nicht zu den Pflichten

           des Empfängers.

       4. Der Empfänger der Nutzung garantiert einen konkreten Aufbewahrungsort für die

           alle Gemälde, die nicht im Rathaus und im Gemeinde Kulturzentrum ausgestellt

           sind  – unter Beachtung: der Sicherung vor Diebstahl, der korrekten Lagertemperatur

           und einem festgelegten Personenkreis, der Zugang zu den Bildern hat. 

 

 § 6.1. Beide Vertragsseiten stimmen überein, dass sämtliche Ansprüche verbunden mit der

           Beschädigung der geliehenen Exponate nicht durch den Versicherer des Empfängers

           abgedeckt sind.  

       2. Alle Änderungen dieses Vertrages müssen in schriftlicher Form erfolgen.  

       3. Sämtliche strittige Angelegenheiten  die aus diesem Vertrag erfolgen, werden auf dem

           Gerichtsweg beim zuständigen Gericht des Empfängers der Nutzung geklärt.

       4. Sämtliche Angelegenheiten, die in diesen Vertrag nicht festgeschrieben sind, werden durch

           die Paragraphen des polnischen Rechts reguliert, besonders durch das Zivilrecht. 

       5. Dieser Vertrag wurde in drei gleichlautenden Exemplaren angefertigt,

           jeweils ein für den Empfänger der Nutzung, ein für den Verleiher und ein Exemplar für

           den Geschäftsführer der Stiftung Izabela Monika Wawrzyniak-Kurowska.

 

 § 7.    Der Empfänger der Nutzung verpflichtet sich alles erdenklich zu unternehmen

           um in baldiger Zukunft einen festen Ausstellungsplatz für alle Gemälde,

           die in der Anlage enthalten sind, in Kargowa zu finden, die Gemälde dort auf Dauer

           auszustellen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

   Anlage: Liste der Exponate

 

                        Unterschriften

                             Verleiher                                                      Empfänger der Nutzung    

                  Stefan Petriuk                                                      Waldemar Ligma

                   Elke Petriuk

   Izabela Wawrzyniak-Kurowska