Umowa użyczenia zawarta w Kargowej w dniu 15 czerwca 2015 pomiędzy “Fundacją Elke i Stefan Petriuk im. Wilhelma Blanke” a Gminnym Centrum Kultury w Kargowej
29 grudnia 2021 | Fundacja im. W. Blanke - aktualności
Umowa użyczenia zawarta w Kargowej w dniu 15 czerwca 2015 pomiędzy “Fundacją Elke i Stefan Petriuk im. Wilhelma Blanke” a Gminnym Centrum Kultury w Kargowej.
Vertrag über die Nutzung beschlossen in Kargowa am 15. Juni 2015 zwischen der “Wilhelm Blanke Stiftung von Elke und Stefan Petriuk” und dem Gemeinde Kulturzentrum in Kargowa.
Vertrag über die Nutzung
beschlossen in Kargowa / Polen am 15. Juni 2015
zwischen
der „Wilhelm Blanke Stiftung von Elke und Stefan Petriuk“
(Originalname in Polnisch: „Fundacja Elke i Stefan Petriuk im. malarza Wilhelma Blanke“),
repräsentiert durch den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung – Stefan Petriuk
dem stellvertretenden Vorsitzenden Stiftung – Elke Petriuk
und dem Geschäftsführer der Stiftung Izabela Monika Wawrzyniak-Kurowska
mit Sitz: Urząd Miejski, Rynek 33, 66-120 Kargowa/Polen
im weiteren Teil des Vertrages Verleiher genannt.
und dem
Gemeinde Kulturzentrum in Kargowa
Direktor Waldemar Ligma
Browarna Strasse 6, 66-120 Kargowa / Polen
im weiteren Teil des Vertrags Empfänger der Nutzung genannt.
§ 1.1. Gegenstand des Vertrags ist die kostenlose Verleihung durch die Stiftung der Werke des
Malers Wilhelm Blanke, weiter genannt Exponate, die im Anhang konkretisiert sind,
als Teil des oben genannten Vertrages.
2. Es wird festgelegt, dass die Stadt Kargowa der Ort der Verleihung ist.
3. Der Empfänger der Nutzung verpflichtet sich die Exponate, die Gegenstand
dieses Vertrages sind, ausschließlich für Ausstellungszwecke zu nutzen.
4. Die Verleihung beginnt ab dem 15. Juni 2015 und gilt für eine unbeschränkte Zeit.
5. Bei begründeten Gründen kann der Verleiher die Rückgabe der Exponate fordern.
Die Rückgabe der Exponate sollte mit dem Empfänger der Nutzung
mindestens einer Woche vorher ankündigt und schriftlich bestätigt werden.
§ 2.1. Alle Vorhaben (Ausstellungen, Vernissagen usw.) müssen gemeinsam
mindestens mit einem Vorstandsmitglied der Stiftung abgesprochen werden.
2. Ein Teil oder alle Gemälde können dauernd ausgehängt werden im
Rathaus in Kargowa und im Gemeinde Kulturzentrum in Kargowa.
§ 3. Jeweils im Januar jeden Jahres muss eine Bestandsaufnahme der
Gemälde durchgeführt werden. Diese muss schriftlich dokumentiert
und dem Vorstand der Stiftung überreicht werden.
In dem Schreiben muss jeweils der Name des Bildes, das Gebäude, Raum
und das Zimmer sowie der Zustand (Erhaltung) des Bildes enthalten sein.
Das Dokument muss vom jeweiligen Direktor des Gemeinde
Kulturzentrums unterschrieben werden.
§ 4.1. Der Empfänger der Nutzung kann die geliehenen Exponate, mit dem Ziel
mit diesen für Ausstellungen, Vernissagen usw. zu werben, publizieren,
filmen und fotografieren.
2. Der Empfänger der Nutzung der Nutzung verpflichtet sich bei allen ausgestellten
Gemälden im Rathaus und im Gemeinde Kulturzentrum ein Titelschild
anzubringen, auf dem der Titel des Gemäldes sowie der volle Namen der
Stiftung „Fundacja Elke i Stefan Petriuk im. malarza Wilhelma Blanke“ enthalten
sein müssen.
3. Der Empfänger der Nutzung verpflichtet sich in allen Publikationen,
Beschreibungen und Hinweisen, in denen Exponate dieses Vertrages
dargestellt werden, auf den Besitzer mit folgendem Wortlaut
hinzuweisen „Fundacja Elke i Stefan Petriuk im. malarza Wilhelma Blanke“.
§ 5.1. Der Empfänger der Nutzung trägt die Kosten für die Aufbewahrung der Exponate.
2. Der Empfänger der Nutzung trägt keine zusätzlichen Kosten für die
Versicherung der Exponate außer den allgemeinen Versicherungskosten
für die Gebäudeversicherung, in dem die Exponate sich befinden.
3. Die Konservierung der geliehenen Exponate zählt nicht zu den Pflichten
des Empfängers.
4. Der Empfänger der Nutzung garantiert einen konkreten Aufbewahrungsort für die
alle Gemälde, die nicht im Rathaus und im Gemeinde Kulturzentrum ausgestellt
sind – unter Beachtung: der Sicherung vor Diebstahl, der korrekten Lagertemperatur
und einem festgelegten Personenkreis, der Zugang zu den Bildern hat.
§ 6.1. Beide Vertragsseiten stimmen überein, dass sämtliche Ansprüche verbunden mit der
Beschädigung der geliehenen Exponate nicht durch den Versicherer des Empfängers
abgedeckt sind.
2. Alle Änderungen dieses Vertrages müssen in schriftlicher Form erfolgen.
3. Sämtliche strittige Angelegenheiten die aus diesem Vertrag erfolgen, werden auf dem
Gerichtsweg beim zuständigen Gericht des Empfängers der Nutzung geklärt.
4. Sämtliche Angelegenheiten, die in diesen Vertrag nicht festgeschrieben sind, werden durch
die Paragraphen des polnischen Rechts reguliert, besonders durch das Zivilrecht.
5. Dieser Vertrag wurde in drei gleichlautenden Exemplaren angefertigt,
jeweils ein für den Empfänger der Nutzung, ein für den Verleiher und ein Exemplar für
den Geschäftsführer der Stiftung Izabela Monika Wawrzyniak-Kurowska.
§ 7. Der Empfänger der Nutzung verpflichtet sich alles erdenklich zu unternehmen
um in baldiger Zukunft einen festen Ausstellungsplatz für alle Gemälde,
die in der Anlage enthalten sind, in Kargowa zu finden, die Gemälde dort auf Dauer
auszustellen und diese der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Anlage: Liste der Exponate
Unterschriften
Verleiher Empfänger der Nutzung
Stefan Petriuk Waldemar Ligma
Elke Petriuk
Izabela Wawrzyniak-Kurowska